Schwerpunkte:


  • Allgemeines Strafrecht
  • Verkehrsstrafrecht
  • einvernehmliche Scheidungen

Kanzleiprofil:


Rechtsanwalt Friedrich-Georg Rumpf führt seit Jahrzehnten eine Einzelkanzlei, die auf Verteidigung von Menschen ausgerichtet ist, denen die Begehung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten vorgeworfen werden. In dieser langen zeit hat er sich auf die Bereiche

  • Arztstrafrecht
  • Kapitalverbrechen
  • Sexualstraftaten
  • Jugendstrafrecht

spezialisiert. Er konnte in all diesen Jahren einer Vielzahl von beschuldigten Menschen - auch in verzweifelter Lage - sehr oft nachhaltig helfen. Bei Verkehrsstraftaten steht die Verteidigung von Fahrern, die Fahrzeuge unter Alkohol oder BTM-Einfluß geführt haben, im Vordergrund.

In Scheidungsprozessen gelingt es ihm, meist einvernehmliche Lösungen herbeizuführen. "Rosenkriege" macht er nicht.